Rechtsprechung zur Lärmbelästigung durch Wärmepumpen

Neue Regelungen seit April 2021
Aufgrund verschärfter Vorschriften zur Lärmbelästigung durch Wärmepumpen und Klimaanlagen (Bauverordnung 2012) landen die ersten Fälle vor Gericht. In diesem Blogbeitrag berichten wir von diesen ersten Fällen und geben Tipps, wie Sie solche Situationen verhindern können.
Lärmbelästigung durch mehrere Wärmepumpen
In der Gemeinde Gooise Meren gab es Pläne, das alte Rathaus in 40 gasfreie Sozialwohnungen umzuwandeln. Um dies zu ermöglichen, wurden Wärmepumpen eingesetzt. Die Anwohner befürchteten jedoch die zunehmende Lärmbelästigung durch diese Wärmepumpen und zogen vor Gericht.
Der Staatsrat entschied zugunsten der Anwohner und hob den Bebauungsplan damit faktisch auf. Die Entscheidung des Staatsrats ist Teil der Rechtsprechung. Das bedeutet, dass sie auch bei anderen Bauprojekten zu Verzögerungen führen könnte.
Kommunen müssen Lärmbelästigung untersuchen
In einem weiteren Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch Wärmepumpen , diesmal in der Gemeinde Brummen, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Gemeinde den Bebauungsplan nicht angenommen hatte. Nach Ansicht des Staatsrats hätte die Gemeinde die Lärmbelästigung vor der Veröffentlichung des Bebauungsplans untersuchen müssen.
Auch Privatpersonen ziehen häufiger vor Gericht
Neben diesen größeren Klagen wegen Lärmbelästigung durch mehrere Wärmepumpen führen auch immer häufiger Nachbarschaftsstreitigkeiten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das ist für niemanden wünschenswert, denn oft ist damit Streit, Energie und Kosten verbunden.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es in fast allen Fällen besser ist, rechtliche Schritte zu vermeiden.
Was können Sie tun?
Wenn Sie die Installation einer Wärmepumpe oder Klimaanlage in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, die Lärmbelastung im Vorfeld sorgfältig zu prüfen. Manche Installateure unterschätzen die potenzielle Lärmbelastung, daher stellen wir fest, dass nicht jeder in dieser Angelegenheit optimal beraten wird. Wenn Sie vor der Installation Fragen zur Geräuschentwicklung Ihrer Wärmepumpe oder Klimaanlage haben, kann eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung hilfreich sein. Reducd arbeitet häufig mit Schallberatern zusammen.
Kontaktieren Sie uns und wir stellen den Kontakt zu diesen Schallberatern her. Sie beraten Sie vor der Installation und sind Experten für das staatliche Instrument zur Lärmbekämpfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Wenn Sie keinen geeigneten Standort für Ihre Wärmepumpe oder Ihr Außenklimagerät finden, können Schallschutzmaßnahmen eine Lösung sein. Von allen Lärmschutzmaßnahmen ist eine Schallschutzhaube meist die beste Lösung. Die Reducd-Schallschutzhaube bietet eine Geräuschreduzierung von ca. 14 dB(A). Dadurch kann eine Wärmepumpe oder Klimaanlage in den meisten Fällen gemäß den geltenden Vorschriften und ohne Lärmbelästigung installiert werden.
Neben der Reducd-Resonanzbox gibt es auch andere Lösungen, wie zum Beispiel Schallreflexionen. Wichtig ist jedoch, dass der Schall hier nicht dauerhaft eliminiert wird (wie bei einer Wärmepumpen-Resonanzbox), sondern lediglich verlagert wird. Welche Lösung für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrer Situation ab.
Auch für Gewerbetreibende, wie Installateure oder Projektentwickler großer Bauvorhaben, ist die Lärmbelastung durch Wärmepumpen nicht zu unterschätzen. Wer präventiv gegen Lärm vorgeht, spart viel Ärger, Energie und Geld.
Wenn Sie als Projektentwickler oder Installateur Fragen zum Geräusch einer Wärmepumpe oder Klimaanlage haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Wir beraten Sie, ob Ihr Projekt den neuen Vorschriften entspricht oder ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen notwendig sind.